Anwältebüro Cölsche, Herrmann und Gomon
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Wir über uns
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Unser Team

Teamwork wird bei uns großgeschrieben.

Durch unsere unterschiedlichen Interessen und Erfahrungen ergänzen wir uns ideal. Dabei setzen alle ihre individuellen Schwerpunkte, ohne die Zusammenarbeit im Team aus den Augen zu verlieren, ein. Gegenseitige Unterstützung ist für uns selbstverständlich, so dass unsere Mandanten vom geballten Team-Wissen profitieren. So können wir die unterschiedlichsten Anfragen und Anliegen stets zuverlässig und kompetent bearbeiten.

In unseren Fachgebieten Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht haben wir uns spezialisiert, wobei zwei Anwälte in ihrem Bereich Fachanwälte sind.

Machen Sie sich doch einfach näher mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt. Hier finden Sie bestimmt den passenden Spezialisten für Ihr ganz persönliches Anliegen.

 

Gertraud Cölsche (Miet- u. WEG-Recht, Familienrecht)

Rechtsanwältin Cölsche hat die Kanzlei 1992 gemeinsam mit dem inzwischen ausgeschiedenen Kollegen Rechtsanwalt Eberhard Vogt gegründet.

Nach dem  Abitur am neusprachlichen Gymnasium in Meinerzhagen
Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin,
Referendarzeit am Landgericht Hagen - innerhalb der Referendarzeit drei Monate Tätigkeit am Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne - dort beschäftigt mit der Erstellung von Rechtsgutachten über ausländisches Recht insbesondere im Bereich Familienrecht
1992 Niederlassung als selbständige Rechtsanwältin in Dortmund. 

Praktische Erfahrungen und Schwerpunkte:

Schwerpunkttätigkeit in den Bereichen Familien- und Mietrecht, sowie Schadensersatz- und

Strafrecht, seit 2001 zusätzlich Beratung an zwei Nachmittagen beim Mieterverein Witten

Private Interessen:

Einsatz für den Fairen Handel im Rahmen der Arbeit als Vorstandsmitglied des Eine-Welt-Vereins,
Mitgliedschaft im Tagesmutterverein und Trägerverein der Freien Schule Kierspe,

Sohn Jonas ist inzwischen volljährig.


 

Hauke Herrmann (Fachanwalt für Sozialrecht;  TS: Strafrecht, Arbeitsrecht)

Herr Rechtsanwalt Herrmann gehört der Kanzlei nach Abschluss seines Studiums an der Ruhr-Universität Bochum und dem Referendariat am Landgericht Bochum seit 1997 an. 


Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei insbesondere im Sozialrecht.
Wegen seiner besonderen Qualifikationen auf diesem Gebiet verlieh ihm die RAK Hamm

 Anfang 2005 den Titel Fachanwalt für Sozialrecht.

Er erhielt die Zuerkennung damit annähernd zugleich mit Einführung des Arbeitslosengeldes II, so

dass er unmittelbar auf diesem Rechtsgebiet (Grundsicherung für Erwerbslose SGB II) und dem

ebenfalls neu eingeführten SGB XI (Sozialhilfe) Erfahrung sammeln konnte.

Zu seiner Praxis im Sozialrecht gehört selbstverständlich auch das Schwerbehindertenrecht,

( Feststellung des Grades der Behinderung), das Pflegerecht, das Rentenrecht, das

Arbeitslosenrecht sowie das Krankenversicherungsrecht.

Er hat auf diesem Gebiet zu dem Thema
                   "Wer bekommt den Zuschlag, Anmerkungen zur Einführung des Kinderzuschlages "
publiziert.

Zudem bearbeitet er Mandate aus dem Arbeits- und Strafrecht. 
 

Rechtsanwalt Herrmann ist verheiratet und hat einen Sohn.


 

Klaus Peter Gomon (Fachanwalt für Familienrecht; TS: Erbrecht, Verkehrsunfallrecht)

 

Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1985 hat er im April 1989 das zweite juristische Staatsexamen abgelegt. 

Seine erste Tätigkeit fand er bei der Kreishandwerkerschaft Warendorf, bei der er arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Probleme bei den Innungsbetrieben gelöst hat.
Zum 01.02.1992 wechselte er zur Treuhandanstalt, Niederlassung Erfurt in die Rechtsabteilung, wurde dort nach vier Monaten Gruppenleiter öffentlichen Rechts und nach zwei Jahren Abteilungsleiter Reprivatisierung. Dort hatte er sämtliche anfallenden Rechtsprobleme, zusammen mit seinen am Ende 45 Mitarbeitern, zu lösen.

Im Jahre 1999 wechselte er dann zur KfW, Niederlassung Berlin, wieder in die Rechtsabteilung.

Im Juni 2001 hat er sich dann erstmalig als Rechtsanwalt in Dortmund niedergelassen, hat zuerst eine Kanzlei als Einzelanwalt betrieben und ist seit dem 01.01.2009 in dieser Kanzlei tätig.

Im Jahre 2004 hat er den Titel des Fachanwaltes für Familienrecht erworben.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Familienrecht bilden das Arbeitsrecht sowie das

Straßenverkehrsrecht.


Er ist verheiratet und hat zwei Töchter.
In seiner Freizeit ist er  in der katholischen Gemeinde, in der er lebt, tätig. Er gehört dem

Kirchenvorstand an und ist für die Kolpingfamilie, zu deren Vorstand er gehört, aktiv.

info@anwaeltebuero.de